Die meisten Behandlungen verlaufen ohne Probleme. Trotzdem ist es die wichtigste Frage vor einer Entscheidung: Was ist, wenn ich nach der Rückreise Beschwerden habe? Hier steht, worauf Sie vorher achten sollten.
In Deutschland gilt für Zahnersatz eine Gewährleistung von zwei Jahren. Bei einer Behandlung im Ausland ist das nicht selbstverständlich. Die Verbraucherzentrale NRW rät, vor der Behandlung zu klären, ob die Praxis eine Gewährleistung einräumt und worauf Sie bei Problemen Anspruch haben.
Lassen Sie sich schriftlich geben:
Auch bei gleicher Gewährleistung müssen Sie für Nachbesserungen in der Regel erneut ins Ausland reisen. Das bedeutet zusätzliche Kosten für Flug und Unterkunft sowie zusätzliche Zeit. Fragen Sie vorher, ob diese Kosten übernommen werden.
Wenn Sie Kosten für eine Nachbesserung zurückfordern wollen, müssen Sie den behandelnden Zahnarzt nach dem Recht des jeweiligen Landes verklagen. Das ist aufwendiger als ein Verfahren in Deutschland. Deshalb lohnt es sich, Vereinbarungen vor der Behandlung eindeutig und schriftlich festzuhalten.
Sprechen Sie vor der Reise mit Ihrem Zahnarzt zu Hause: Ist er bereit, Kontrolltermine zu übernehmen? Welche Unterlagen und Röntgenbilder braucht er von der Klinik? Wie ist das Vorgehen, wenn Beschwerden auftreten?
Fragen Sie die Klinik außerdem, ob sie Behandlungsunterlagen mitgibt: Befund, Implantatpass mit Hersteller und Typ sowie Röntgenbilder. Ohne diese Angaben ist jede spätere Behandlung schwieriger.
Bei uns wird ein Arzt nur für Behandlungen gelistet, für die wir einen Nachweis geprüft haben. Sie sehen diese Nachweise im Profil, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Nach Ihrer Behandlung melden wir uns am 3., 7. und 30. Tag mit einer kurzen Frage, wie es Ihnen geht. Wenn Sie Hilfe brauchen, werden Sie direkt mit Ihrem Arzt verbunden.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, „Komplikationen bei Behandlungen im Ausland“. Dieser Text ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung.